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BGH, 27.04.1987 - II ZR 71/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen - Begriff der einfachen Streitgenossenschaft - Begriff der notwendigen Streitgenossenschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGÜbK Art. 5 Nr. 3
Begriff der unerlaubten Handlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WM 1987, 883
- JR 1987, 421
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.1980 - II ZR 259/78
Anforderungen an Kenntnis und Person des Ersatzpflichtigen
Auszug aus BGH, 27.04.1987 - II ZR 71/86
Daß die Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubter Handlung nicht zugleich die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts zur Entscheidung über weitere Ansprüche begründet, ist seit jeher in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte anerkannt und entspricht auch heute noch der überwiegenden Meinung im Schrifttum (vgl. Sen. Urt. v. 11. Februar 1980 - II ZR 259/78, WM 1980, 825 m.w.N.).
- BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses
Auf entsprechende Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluß vom 27. April 1987 - II ZR 71/86 - WM 1987, 883; vgl. auch Vorlagebeschluß vom 29. Januar 1991 - XI ZR 17/90 - WM 1991, 360) hat der Europäische Gerichtshof aber für den Bereich des - hier allerdings nicht einschlägigen - EUGVÜ eine Ausdehnung der Entscheidungskompetenz eines für deliktische Ansprüche zuständigen Gerichts auf andere, nicht deliktische Gesichtspunkte verneint. - OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 16 U 106/05
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Gerichtsstand der möglichen …
Der Begriff der unerlaubten Handlung bzw. einer ihr gleichgestellten Handlung und der möglichen Ansprüche daraus ist nicht nach der lex fori oder der lex causae, sondern autonom zu qualifizieren (EuGHE 1988, 5565 Rdnr. 16, 18 und BGH WM 1987, 883). - OLG München, 08.03.1989 - 15 U 5989/88
Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung und Unterschlagung bzw. Veruntreuung von …
Die Rechtsauffassung des Klägers steht im Widerspruch zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27.09.1988 (Anl. zu Bl. 190/202), die auf den Vorlagebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 27.04.1987 (WM 1987, 883 f) ergangen ist.